Gesuche bis 31. März 2026 einreichen
Der Ländliche Entwicklungsplan für die Periode 2023-2027 sieht eine Maßnahme für die Förderung des Ankaufs von Maschinen für die Holzbringung vor (Maßnahme SRD15 - Produktive Forstliche Investitionen).
Die Gesuche können vom 23. Februar bis spätestens zum 31. März 2026 eingereicht werden.
Anspruchsberechtigt sind Waldeigentümer und Schlägerungsunternehmen mit Rechtssitz in der Provinz Bozen.
Beitrag bis 40% von max. 200.000 €.
Für Infos: https://forstdienst.provinz.bz.it/de/almen-berggebiete/foerderung-ankauf-forstmaschinen | Tel: 0471/415308
Veröffentlicht Montag, 23. Februar 2026